Kinderheim Bühl, Wädenswil, Kanton Zürich: Abzupfen von Holunderbeeren, 1930
Dr. Thomas Huonker
Telefon 078 658 04 31
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Postadresse
Ährenweg 1
CH-8050 Zürich
'Kinderheime in der Schweiz' wird von der
Guido-Fluri-Stiftung getragen und ist ein Projekt
von www.worldkids.info
Periodisch nimmt die schweizerische Öffentlichkeit Kenntnis von schwerwiegenden Missständen, Missbräuchen und Übergriffen im Sozialbereich. Häufig sind Kinder die Hauptbetroffenen. Gerade Waisenhäuser, Kinderheime und Erziehungsanstalten der Schweiz waren immer wieder mit Geschichten von demütigenden Misshandlungen und brutalen Übergriffen verknüpft. Es ist wichtig, solche von Mauern des Verschweigens verdeckte Vorgänge in die gesellschaftliche Wahrnehmung zu rücken, um auf Verbesserungen hinzuarbeiten. Melden Sie sich bei uns schriftlich, telefonisch oder per -e-mail! Sie können dazu auch den Fragebogen über ihre Heimerfahrungen ausdrucken, ausfüllen und einsenden.
Das unmenschliche Verdingkindersystem, das schon Jeremias Gotthelf anprangerte, hielt sich bis in die 1970er Jahre, während die Kinderarbeit in schweizerischen Fabriken 1877 verboten wurde.
Bis in die 1930er Jahre mussten kleine Spazzacamini aus dem Tessin und anderen Alpentälern als Kindersklaven zur Reinigung von Kaminen in Oberitalien und Frankreich arbeiten.
Ein Grossteil der Kinder aus der Minderheit der Jenischen wurden von 1926 bis 1973 vom so genannten "Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse" der Pro Juventute systematisch und gewaltsam aus ihren Familien gerissen. Sie wurden isoliert in Heimen, als Verdingkinder oder als Adoptivkinder fremdplatziert, um sie ihrer Herkunftskultur zu entfremden. Mitbeteiligt an dieser Aktion waren auch der Kanton Schwyz und die Seraphischen Liebeswerke Solothurn, Luzern und Graubünden.
Wegen Verhaltensweisen, die heute gesellschaftlich akzeptiert sind, wie Schminken, nächtlicher Ausgang in Tanzlokale oder frühe Freundschaften, wurden bis zur Aufhebung der menschenrechtswidrigen Gesetze zur admininistrativen Verwahrung im Jahr 1981 viele Jugendliche ohne Gerichtsurteil jahrelang in Strafanstalten gesperrt, beispielsweise ins Frauenzuchthaus Hindelbank.
Für einige dieser zerstörerischen Machtmissbräuche durch unkontrollierte, institutionell gedeckte Täter und Täterinnen haben sich Nachfolger oder Nachfolgerinnen der früher für diese Bereiche Zuständigen bei den Geschädigten entschuldigt.
Bundespräsident Alfons Egli entschuldigte sich am 3. Juni 1986 gegenüber den jenischen "Kindern der Landstrasse", die ab 1988 geringfügige Summen als "Wiedergutmachung" erhielten.
Die Zürcher Stadträtin Monika Stocker entschuldigte sich am 12. März 2002 bei den von Zwangsmassnahmen, beispelsweise Zwangssterilisationen, Betroffenen, welche die Stadtzürcher Vormundschaftsbehörde in früheren Jahrzehnten durchgesetzt hatte.
Am 10. September 2010 entschuldigte sich Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf zusammen mit kantonalen Zuständigen in Hindelbank bei den dorthin administrativ Eingewiesenen.
Nach Forschungsprojekten zur Verfolgung der Jenischen sowie zur Vormundschafts- und Psychiatriegeschichte haben der Nationalfonds und der Kanton Bern Projekte zur Geschichte der Verdingkinder bewilligt, andere Kantone zeigten ihre Bereitschaft zur Mitwirkung. Die Luzerner Regierung hat sich für die Gewalt und die Missbräuche in Luzerner Kinderheimen wie dem von Rathausen oder in Erziehungsanstalten wie Sonnenberg (Kriens) oder St. Georg (Knutwil) entschuldigt und die historische Aufarbeitung durch die Pädagogische Hochschule Luzern in die Wege geleitet. Die Berner Regierung hat sich am 15. März 2011 bei den Berner Verdingkindern entschuldigt und eine weitere Publikation zur Aufarbeitung von deren Geschichte vorgestellt. Auch die Schwestern von Ingenbohl haben ein Gremium zur historischen Aufarbeitung der von ihnen geführten Anstalten zusammengestellt.
Zur Diskssion stehen auch finanzielle Entschädigungen der Betroffenen.
Die Dokumentation und gesellschaftliche Wahrnehmung des in der Vergangenheit geschehenen Unrechts und seiner Hintergründe ist auch ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung solcher Gewalt gegen Kinder in Gegenwart und Zukunft. Deshalb startete die Guido Fluri-Stiftung dieses Projekt zur Aufarbeitung der Geschichte schweizerischer Kinderheime, das seine Arbeit am 10. November 2010 aufgenommen hat. Neben Archivstudien und Literaturrecherchen steht vor allem die Dokumentation der Stimmen von Betroffenen im Vordergrund des Projekts. Es nimmt Aussagen der ehemaligen Heimkinder auf und unterstützt sie bei der Suche nach ihren Akten.
Die Schweiz steht bei der Aufarbeitung der Vorgänge in Heimen und Erziehungsanstalten nicht allein in der Pflicht. Auch in Kanada, Australien, Irland, Belgien, Deutschland, Österreich, Schweden und in anderen Ländern zeigten und zeigen verschiedene Gremien und Projekte das Ausmass und die zerstörerischen Folgen von unkontrollierten Strukturen, Machtmissbrauch und sexuellen Übergriffen in diesem Bereich auf. Einigen der Opfergruppen wurden finanzielle Entschädigungen zugesprochen.