Schreinerwerkstatt in der Erziehungsanstalt St.Georg, Knutwil LU. Um 1930
'Kinderheime in der Schweiz' wird von der
Guido-Fluri-Stiftung getragen.
Die Geschichte von Heimen und Erziehungsanstalten ist wie die Geschichte der Verdingkinder ein Tabuthema, dem die Sozialgeschichtsschreibung lange auswich. Es war überwiegend der Kreis von Insidern: Behördemitglieder, Institutionsleiter, Sozialpädagogen, Kinderpsychiater, welche sich aus ihrer eigenen Sicht heraus in Jubiläumsschriften und Fachartikeln äusserten.
Dem stehen die Berichte von ehemaligen Heim-, Pflege und Verdingkindern gegenüber. Viele von ihnen schrieben ihre Autobiografien, doch war es oft schwierig, einen Verlag dafür zu finden. Viele dieser authentischen Berichte wurden im Selbstverlag herausgegeben. Andere erschienen in Zeitungen, oder es waren Journalisten und Filmemachter, welche solche Lebensgeschichten dokumentierten.
Erst in den letzten Jahren hat die Sozialgeschichte die Geschichte des Armenwesens, der Kinderheime und anderer Institutionen des Sozialbereichs als Thema von grosser Tragweite erkannt. In den letzten Jahren wurden dazu einige Forschungsprojekte gestartet und viele Arbeiten an verschiedenen Universitäten geschrieben. Es waren vor allem auch Organisationen von Betroffenen sowie einzelne Medien, die zu dieser Entwicklung beitrugen.
In vielen Ländern wurden Entschädigungen oder sonstige finanzielle Abgeltungen für die Leiden und Benachteiligungen ehemaliger Heimkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen ausbezahlt (siehe weiter unten); die reiche Schweiz ist, mit wenigen tief angesetzten Ausnahmen (erste Zahlungen an Opfer der systematischen Verfolgung der Jenischen in der Schweiz im Jahr 1988, Soforthilfe-Zahlungen für bedürftige Opfer von Zwangsmassnahmen in den Jahren 2014-2015), noch nicht so weit. Inzwischen läuft immerhin die Anmeldefrist für diese in der Schweiz "Solidaritätsbeiträge" genannten Abgeltungen:
Medienmitteilung des Bundesrats vom 15. Februar 2017:
Die Referendumsfrist gegen das Gesetz zur Aufarbeitung der
fürsorgerischen Zwangsmassnahmen vor 1981 ist abgelaufen, es tritt somit
in Kraft. Es wurden bisher 1150 Gesuche von Opfern solcher
Zwangsmassnahmen (wie Fremdplatzierungen, Anstaltsinternierungen,
Sterilisierungen etc.) eingereicht. Die meisten Opfer sind inzwischen
verstorben. Die Anmeldefrist ist am 31. März 2018 abgelaufen, es bestehen jedoch Bestrebungen, sie zu verlängern für Opfer, welche sie verpasst haben.
Anerkennung des Unrechts, Solidaritätsbeitrag für Opfer:
Die
offizielle zentrale staatliche Anlaufstelle für Opfer von
fürsorgerischen Zwangsmassnahmen wie Fremdplatzierung von Kindern,
administrative Internierung, Zwangssterilisation oder Zwangskastration
(in der Zeit vor 1981) ist der Delegierte des Runden Tischs für die
Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen, Luzius Mader, tätig im Bundesamt
für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern, sowie die von ihm präsidierte
Kommission
Dort finden Sie das Gesuchsformular und die Wegleitung für den Solidaritätsbeitrag für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen (ehemalige Verdingkinder, Heimkinder, Mütter, denen Kinder zur Adoption weggenommen wurden, Zwangsadoptierte, Zwangssterilisierte, Opfer sexueller Missbräuche in Instititutionen), sofern diese Zwangsmassnahmen vor 1981 stattfanden oder begannen. Der Solidaritätsbeitrag soll nach den Beschlüssen des schweizerischen Parlaments maximal 25'000 Franken betragen, es sind 300 Millionen Franken dafür reserviert, die Anmeldefrist läuft bis Ende März 2018, alsdann sollen die Auszahlungen erfolgen, mit Priorität für sehr alte und kranke Opfer, ansonsten in der Reihenfolge der Anmeldungen.
Sie können sich auch über die kantonalen Anlaufstellen anmelden:
https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/gesellschaft/fszm/anlaufstellen.htmlMelden sich mehr als 12'000 Opfer an, wird der Beitrag pro Person unter 25'000 Franken sinken.
Reichen weniger als 12'000 überlebende Opfer ihre Gesuche
ein, ist es wegen der vom Parlament ins Gesetz eingebrachten Obergrenze
von 25'000.- Franken pro Opfer fraglich, ob nicht sogar das reduzierte
Kostendach von 300 Millionen Fr. (gegenüber 500 Millionen Fr. laut
Initiative) unterschritten wird.
Es wird dann an den politischen
Instanzen liegen, über die Bücher zu gehe und diese Obergrenze zu
revidieren. Sonst wird selbst die reduzierte Summe von 300 Millionen
(gegenüber den 500 Millionen laut Initiative) zu einer Fiktion.
Links zu verschiedenen Projekten, Organisationen und Medien auf der Linkseite
Auf der Seite Dokumente sind zahlreiche historische Originaldokumente aus dem Zeitraum 1814 bis 2014 zur Thematik zeitlich geordnet im Volltext online abrufbar.
Auf der Seite Medien finden Sie einen online-Pressespiegel mit Artikeln und Pressemitteilungen zur Thematik ab 1999
Auf der Seite Photos und Bilder finden sie über 40 Fotos
Auf der Seite Videos finden Sie zahlreiche Videodokumente zur Thematik Fremdplatzierung
Auf der Seite Berühmte ehemalige Heim-, Pflege- oder Verdingkinder
finden Sie entsprechende Kurzbiografien.
(eine kurze allgemeine Übersicht von Dr. Thomas Huonker über die Geschichte der Fremdplatzierung in der Schweiz mit Vorschlägen zur Forschung, wie sie seit 2004 teilweise umgesetzt werden)
Zum Umgang mit fremdplatzierten Kindern und Jugendlichen im und aus dem Kanton Zürich während des 20. Jahrhunderts, mit kurzen Hinweisen zur selben Thematik in Graubünden (detailliertere Informationen zur Geschichte des Aufwachsens in Heimen, Anstalten und Pflegefamilien in den Kantonen Zürich und Graubünden, 2004, verfasst von Dr. Thomas Huonker)
Schweiz:
In der Schweiz erhielten zuerst erst Jenische, die mittels Kindswegnahmen, Fremdplatzierung in Heimen und Anstalten, als Verdingkinder oder als Adoptierte systematisch und ethnisch gezielt aus ihrer Herkunftskultur gerissen wurden, und von denen einige auch einer Zwangssterilisation unterzogen wurden, eine so genannte Wiedergutmachung in Form einer Auszahlung in der Höhe zwischen Fr. 2000.- und 20'000.- (in den Jahren 1988 bis 1993 durch zwei Fondskommissionen).
1999 / 2000 richtete der Kanton St. Gallen, ebenfalls unter dem Titel Wiedergutmachung, Zahlungen im Gesamtbetrag einer halben Million Franken an einige schwer misshandelte Heimkinder aus.
Hier finden sie eine erste diesbezügliche Pressemitteilung.
Hier finden Sie eine zweite diesbezügliche Pressemitteilung.
Das wirft Fragen der Rechtsgleichheit auf, da auch zahlreiche weitere Menschen in der Schweiz als Verding- ud Heimkinder, als administrativ Eingewiesene und als Zwangssterilisierte schwer geschädigt wurden. Die bisherigen "Wiedergutmachungen" entsprachen zudem nicht den Entschädigungen, wie sie nach Unfällen oder Verbrechen andern Opfern unter reller Berechnung ihrer Schädigungen zugesprochen werden. Opfergruppen, an denen unter dem Zeichen von Ausgrenzung und Diskriminerung Unrecht begangen wurde, werden so auch weiterhin rechtlich diskriminiert.
Was bislang aussteht, sind Entschädigungen gemäss den allgemein üblichen Kriterien (Integritätsschädigung, Erwerbsausfall, Uebernahme der Kosten für Therapien etc.)
Zur ausstehenden Entschädigung für Verdingkinder erschien ein
Artikel von Peter Hossli im Sonntags-Blick, Zürich, 6. November 2011
Einge Städte und Kantone (Zürich, Winterthur, Kanton Waadt) zahlten als Geste kleinere Beträge für spezifische Nothilfe (Zahnprothesen, Pflegebetten, Kuraufenthalte o.ä.).
Der am 13. Juni 2013 in Bern konstituierte paritätische Runde Tisch für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen unter Leitung von Alt-Ständerat Hansruedi Stadler nahm Anträge der Opferorganisationen entgegen. Am 25. Oktober 2013 übernahm Luzius Mader, Vizedirektor des Bundesamts für Justiz, die Leitung des Runden Tischs.
Hier gehts zur Homepage des Runden Tischs für die Opfer fürsorgerischer Zwangmassnahmen.
Empfehlungen zur Akteneinsicht und eine Soforthilfe für noch heute in Armut lebende Opfer von Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen wurden erarbeitet. Die Soforthilfe kann ab September 2014 erste Auszahlungen leisten, allerdings in sehr bescheidenem Umfang (maximal 12'000 Franken) und nur an noch heute in Armut lebende Opfer. Nähere Informationen und Gesuchsformular auf der Homepage des Runden Tischs. Empfehlungen zur finanziellen Abgeltung für alle Geschädigten sollen folgen. Dazu wird dann aber zuerst eine gesetzliche Grundlage erarbeitet, was weitere Jahre dauern kann...
Rehabilitation der Administrativ Internierten
Hier das Protokoll des Traktandums im Volltext
Die
Guido Fluri-Stiftung hatte am 10. Juli 2012 angekündigt, falls die
ehemalige Täterseite, insbesondere auch die staatlichen Institutionen,
welche Zwangsmassnahmen verfügten, bis Frühjahr 2014 keine angemessene
Aufarbeitungs- und Entschädigungsregelung vorlegen könne, starte sie
eine Volksinitiative mit diesem Ziel.
Die von der Guido Fluri-Stiftung getragene Volksinitiative ist am 31. März 2014 lanciert worden.
Sie verlangt die Einrichtung eines Fonds von 500 Millionen Franken zur
Auszahlung von Abgeltungen an schwer Betroffene sowie eine breite
wissenschaftliche Aufarbeitung.
13. Januar 2015: Mit 108'709 Unterschriften: Wiedergutmachungs-Initiative in Rekordzeit zustande gekommen!
Mitteilung der Bundeskanzlei, Bern, 13. Januar 2014 (PDF)
14. Januar 2015: Am Tag darauf beschliesst der
Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative, jedoch mit einer im Vergleich zur Initiative niedrigeren Abgeltungssumme von 250-300 Millionen Franken
Medienmitteilung des Bundesrats, Bern, 14. Januar 2015 (PDF)
Irland
In Irland haben Regierung und Kirchenobere beschlossen, über eine Milliarde Euro für Entschädigungen an ausgebeutete, misshandelte und misshandelte Zöglinge der dort lange meist kichlich geführten Waisenhäuser, Kinderheime und Erziehungsanstalten bereitzustellen und auszuzahlen. Vorher schon, von 1999 bis 2009, erarbeiteten sie mittels landesweiten Nachforschungen und Hearings mit Betroffenen die Fakten und präsentierten sie in einem fünfbändigen Untersuchungsbericht. Lesen Sie dazu einen Artikel aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 27. Mai 2009.
Die vier Textbände des Untersuchungsberichts finden Sie hier:
Volume I; Volume II, Volume III, Volume IV
Der fünfte Band ist ein umfangreicher Dokumentenanhang:
Sie finden diese Informationen auf der staatlichen irischen Website
http://www.childabusecommission.ie/
Eine solche breite Aufarbeitung staatlicherseits steht in manchen Ländern, auch in der Schweiz, noch aus.
Norwegen
Die in norwegischen Kinderheimen Misshandelten erhielten die bislang höchsten Entschädigungen weltweit, bis zu 725'000 norwegische Kronenen, das entspricht rund 100'000 Schweizer Franken, pro Person.
Artikel hiezu aus einer norwegischen Zeitung vom 19. 12. 2012
Schweden
In Schweden hat Parlamentspräsident Per Westerberg am 21. November 2011 im Beisein von Königin Silvia vor 1300 Betroffenen öffentlich um Verzeihung gebeten. Die zuständige Ministerin Larsson hat nach einem peinlichen Hin und Her die Auszahhlung von 250'000 Kronen (34'000 Franken) pro betroffene Person zugesagt.
Dazu erschien ein
Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung vom 22. November 2011
Vorangegangen war eine als Bericht publizierte staatlche Aufarbeitung, in deren Verlauf 900 Betroffene ihre Aussagen machten.
Island
Islands Regierung
entschädigt 300 ehemalige Heimkinder mit 520 Millionen isländischer
Kronen (ca. 4 Mio Fr. d.h. maximal ca. 45'000 Fr. pro Person)
Kanada
In Kanada wurde schon in früheren Jahren an die Kinder der Ureinwohner, die in den Resident Schools, das waren Kinderheime mit internen Schulen, in denen ein Klima von Misshandlung und sexuellem Missbrauch
herrschte, von ihren angeblich "primitiven" Familien getrennt
aufwachsen mussten, um "Zivilisation" zu lernen und ihre Herkunftskultur
und Muttersprache zu verlernen, pauschal mit 10'000 kanadischen Dollars pro Person für das erste Jahr in diesen Schulheimen und mit 3000 Dollars für jedes weiter Jahr
entschädigt. Seit 2012 läuft das Verfahren für eine zweite Runde von
Entschädigungen. Betroffene, die als Kinder in diesen Schulheim schwer
misshandelt und/oder sexuell missbraucht wurden, erhalten eine zweite
Entschädigung im Betrag von maximal 98'000 kanadischen Dollar pro Person.
In diesen Schulheimen, die teils staatlich, teils kirchlich geführt
wurden, und wo ein Klima des Rassismus, der Demütigung, Misshandlung und
in vielen Fällen des sexuellen Missbrauchs herrschte, wurden über 10
Jahre lang die Kinder der Ureinwohner, gewaltsam getrennt von ihren
Familien, zur "Zivilisation" umerzogen.
Deutschland
In Deutschland wurde im Anschluss an die Beratungen des Runden Tischs, an dem auch Betroffene vertreten waren, für das Gebiet der ehemaligen BRD 100 Millionen Euro, für das Gebiet der ehemaligen DDR 40 Millionen
Euro zur Verfügung gestellt, womit den Forderungen der Organisationen
der Heimkinder nur teilweise Rechnung getragen wurde.. Zusätzlich sind 20 Millionen für wissenschaftlcihe Abklärungen und Aufarbeitungen budgetiert. In den einzelnen Bundesländern wurden Anlaufstellen für die Betroffenen eingerichtet.
Abschlussbericht des Runden Tischs Heimerziehung (R.T.H.) in Deutschland vom 22. Januar 2011
Stellungnahme einiger Betroffener zum offiziellen Abschlussbericht des R.T.H.
Diskussion über die Aufarbeitung der Fürsorgeerziehung der 1950er und 1960er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland, Juni 2009Es gab immer wieder Wellen von Protesten gegen die schlimmsten Formen der schweizerischen Heimerziehung.
Der Protest in der Zeitschrift "Die Nation" gegen die Zustände in der Erziehungsanstalt für katholische Knaben Sonnenberg, Kriens LU (1944)
Die Artikel von Peter Surava lösten eine Welle der Kritik aus. Der Anstaltsleiter wurde entlassen, die Anstalt vorübergehend geschlossen.
Die Heimkampagne (1970-1972)
Die Bewegung dieses Namens war 1969 in Deutschland entstanden und erreichte dort wichtige Reformen im Heimwesen, weil sie sich mit den Anliegen der damaligen Heiminsassen solidarisierte und diese mit spektakulären Aktionen im Stil der 1968er Revolte in die Medien brachte. Später rekrutierte die RAF um Ulrike Meinhof und Andreas Baader aus dem linksradikalen Flügel dieser Bewegung einige Mitglieder.
Auch in der Schweiz war die Heimkampagne der Jahre 1970-1972 durch ihre strikt antikapitalistische Rhetorik geprägt. Aber sie nahm ebenfalls die konkreten Anliegen der damaligen Bewohner und Bewohnerinnen von Erziehungsheimen auf und solidarisierte sich mit ihnen. Zeitweise war auch die Rockerszene an den publikumswirksamen Aktionen beteiligt. Am spektakulärsten war die mehrwöchige Massenflucht von rund zwanzig Heimzöglingen. Die Staatsgewalt ging polizeilich und juristisch gegen die Heimkampagne vor. Die Fachleute sind sich im Nachhinein jedoch einig, dass die Heimkampagne, die an einer Tagung im Rüschlikoner Duttweiler-Institut auch das Gespräch mit den entsprechenden Berufsleuten pflegte, wichtige Änderungen in der Heimerziehung in Richtung Einhaltung der Menschenrechte und Respektierung der Menschenwürde auslöste.
Sie finden hier einen
Artikel aus der Fachzeitschrift curaviva Nr. 12 /2009 zum Impuls der Heimkampagne auf die Heimszene;
einen Reader aus dem Jahr 1990 über das Umdenken in der Heimerziehung in den
Jahren nach der Heimkampagne;
einige zentrale Originaldokumente der schweizerischen Heimkampagne mit den Meinungen der damaligen Zöglinge und Aktivisten, Aktenkopien und Pressekommentaren.
Arbeitsdokumente der Zürcher Heimkampagne, Band 1 (1972)
Arbeitsdokumente der Zürcher Heimkampagne, Band 2, Teil 1 (1972)
Arbeitsdokumente der Zürcher Heimkampagne, Band 2, Teil 2 (1971)
Dokumentation der Zürcher Heimkampagne zur Krise der Heimerziehung (1971, mit dem Text von Hansueli Geiger "Der Zögling - oder der Verbannte")
Kommunen als Alternative zur Heimerziehung (Referat von Rolf Thut, Rüschlikon 1970)
Artikel (Basler Nachrichten) vom 7. Dezember 1970 zur Tagung "Erziehungsanstalten unter Beschuss" in Rüschlikon