Die Guido Fluri Stiftung hatte am 10. Juli 2012 die Lancierung einer Volksinitiative angekündigt, falls die ehemalige Täterseite – insbesondere auch die staatlichen Institutionen, welche Zwangsmassnahmen verfügten – bis Frühjahr 2014 keine angemessene Aufarbeitungs- und Entschädigungsregelung vorlegen könne.
31. März 2014
Eine Volksinitiative, getragen von der Guido Fluri Stiftung und unterstützt von der Zeitschrift Beobachter und einem überparteilichen Komitee, wurde am 31. März 2014 lanciert. Sie verlangt die Einrichtung eines Fonds von 500 Millionen Franken zur Auszahlung von Abgeltungen an schwer Betroffene sowie eine breite wissenschaftliche Aufarbeitung.
13. Januar 2015
Mit 108’709 Unterschriften ist die Wiedergutmachungsinitiative in Rekordzeit zustande gekommen.
14. Januar 2015
Bereits am Tag darauf beschliesst der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative, jedoch mit einer im Vergleich zur Initiative niedrigeren Abgeltungssumme von 250 bis 300 Millionen Franken.
24. Juni 2015
Der Schweizerische Bundesrat präsentiert den Entwurf eines Gesetzes – als indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative von Guido Fluri – und schickt diesen in die Vernehmlassung. Der vom Parlament zu behandelnde Entwurf sieht einerseits eine weitere Reduzierung des Gesamtbetrags, der vom Bund zu leisten ist, auf 200 Millionen Franken vor. Andererseits lädt er die Kantone und andere Protagonisten, z.B. Kirchen, Bauernschaft, Städte und Gemeinden, auf freiwilliger Basis zur Aufstockung auf die versprochenen 300 Millionen Franken ein.
Der Entwurf formuliert Verfahrensregeln und nimmt dabei einige Empfehlungen des Runden Tischs auf. Im internationalen Vergleich würde sich die reiche Schweiz damit international am unteren Limit der für vergleichbares Unrecht geleisteten Beiträge an die Opfer bewegen. Der lange Zeitraum zwischen der Einsicht des Unrechts mit den Gesetzesänderungen von 1981 und den angestrebten Zahlungen an die Opfer beträgt volle 35 Jahre. In diesem Zeitraum sind sehr viele Opfer verstorben, deren Leiden nie finanziell abgegolten wurden; die Täterschaften blieben, mit wenigen Ausnahmen, straflos.
4. Dezember 2015
Die neue Gesetzesvorlage enthält einige Änderungen. Insbesondere soll eine neu zu schaffende Behörde zur Prüfung der Gesuche um die einzelnen «Solidaritätsbeiträge» als «Zeichen für die Anerkennung des Unrechts und Beitrag zur Wiedergutmachung» insgesamt 6 Millionen Franken kosten.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement nimmt in einer Botschaft zur revidierten Vorlage Stellung. Sie ist gleichzeitig der bundesrätliche Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinititative. Die Gesamtsumme der Zahlungen, die als «Geste der Wiedergutmachung» definiert werden, sollen um zwei Fünftel reduziert werden.
In seinem Antrag möchte der Bundesrat die Solidaritätszahlungen auf 300 Millionen Franken statt wie von der Initiative gefordert 500 Millionen Franken für die noch lebenden Opfer senken. Es wird geschätzt, dass zwischen 10’000 und 25’000 Betroffene noch am Leben sind. Damit würde die ursprünglich angestrebte substantielle Zahlung an die einzelnen Opfer, je nach der Gesamtzahl der noch Lebenden, eventuell auf 15’000 Franken pro Person sinken.
Die parlamentarische Finanzkommission brachte eine Obergrenze von 25’000 Franken pro Opfer in die Vorlage ein. Damit wird verhindert, dass der Betrag für die einzelnen Opfer erhöht würde, falls sich weniger überlebende Opfer melden können als angenommen.
Die Organisationen der Opfer hatten 2013 120’000 Franken pro Person beantragt und in der Vernehmlassung 2015 einen Kompromissvorschlag von 60’000 Franken pro Person gemacht.
26./27. April 2016
Nun kommt das Parlament zum Zug. SVP und FDP lehnten in der Vernehmlassung Zahlungen an die Opfer gänzlich ab. Doch gibt es etliche Vertreter:innen dieser Parteien, welche die Wiedergutmachungsinitiative unterstützen und auch den Gegenvorschlag annahmen.
Die Debatte und Abstimmung über den Gegenvorschlag zur Initiative im Nationalrat fand am 26./27. April 2016 statt. Die Schlussabstimmung ergab 142 Ja-Stimmen aus allen Parteien gegenüber 26 Nein-Stimmen. Zu den Gegnern des Gegenvorschlags gehörten Toni Brunner, Natalie Rickli, Roger Köppel, Thomas Matter und Hans-Ueli Vogt sowie weitere Mitglieder der SVP. Zwar sind die Zahlungen an die Opfer mit 25’000 Franken pro noch lebende betroffene Person im internationalen Vergleich und gegenüber den Forderungen der Betroffenenorganisationen tief angesetzt, aber sie werden von einer breiten politischen Koalition getragen.
15. September 2016
Am 15. September 2016 stimmte auch die zweite Kammer des Parlaments der Vorlage zu. Das Abstimmungsresultat im Ständerat: 35 stimmten für die Vorlage des Bundesrats, der SVP-Ständerat Werner Hösli dagegen.
15. Februar 2017
Die Referendumsfrist gegen das Gesetz zur Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen vor 1981 ist abgelaufen, es tritt somit in Kraft. Es wurden bisher 1150 Gesuche von Opfern solcher Zwangsmassnahmen eingereicht. Die meisten Opfer sind inzwischen verstorben. Die Anmeldefrist läuft bis 31. März 2018.
1. April 2017
Am 1. April 2017 trat schliesslich das Gesetz zur Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen vor 1981 in Kraft. Das Gesetz sah ursprünglich vor, dass die betroffenen Personen während 12 Monaten nach dessen Inkrafttreten, das heisst bis spätestens Ende März 2018, ein Gesuch einreichen konnten. Zahlreiche weitere Personen haben aber auch danach noch ein Gesuch eingereicht.
Der National- und der Ständerat haben deshalb beschlossen, die Frist im Gesetz zur Einreichung um einen Solidaritätsbeitrag für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 ersatzlos zu streichen. Damit haben betroffene Personen neu zeitlebens die Möglichkeit, ein Gesuch einzureichen. Das revidierte Gesetz trat am 1. November 2020 in Kraft.
Solidaritätsbeitrag: Gesuchsformular für Betroffene
Auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz finden Sie das Gesuchsformular und die Wegleitung für den Solidaritätsbeitrag für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen vor. Der Solidaritätsbeitrag beträgt nach den Beschlüssen des schweizerischen Parlaments maximal 25’000 Franken, es sind 300 Millionen Franken dafür reserviert. Gesuche von schwer erkrankten Menschen oder Personen über 75 Jahren werden prioritär behandelt. Die weiteren Gesuche werden gemäss dem Eingangsdatum der Reihe nach bearbeitet.
Mehr Infos zum Solidaritätsbeitrag auf der Seite des Bundesamts für Justiz